Die Gremien der Schule

Um die Selbstständigkeit jeder Schule zu fördern und das notwendige partnerschaftliche Zusammenwirken von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken, sieht das Brandenburgische Schulgesetz verschiedene Gremien vor, die das demokratische Schulleben sichern und gestalten sollen:

  • Schulkonferenz
  • Lehrerkonferenz
  • Elternkonferenz
  • Konferenz der Schülerinnen und Schüler

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz berät und entscheidet die wichtigen Angelegenheiten der Schule. Dazu gehören insbesondere

  • die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule
  • die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung
  • die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann
  • die Festlegung pädagogischer Ziele und Schwerpunkte oder des Schulprogramms und dessen Fortschreibung auf Vorschlag der Konferenz der Lehrkräfte.

Die Regelungen zur Schulkonferenz sind detailliert in §§ 90 und 91 des Brandenburgischen Schulgesetzes festgeschrieben.

Die Beschlüsse und Diskussionsinhalte der Schulkonferenz werden in Protokollen festgehalten.

Lehrerkonferenz

An jeder Schule wird eine Konferenz der Lehrkräfte gebildet.

Stimmberechtigtes Mitglied der Konferenz der Lehrkräfte ist,

  • wer an der Schule regelmäßig mindestens sechs Wochenstunden selbstständig Unterricht erteilt
  • das sonstige pädagogische Personal
  • der Schulleiter als Vorsitzender.

Je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Elternkonferenz und der Konferenz der Schülerinnen und Schüler, die mit der Erteilung des Religionsunterrichts beauftragten Lehrkräfte sowie die Lehrkräfte, die an der Schule regelmäßig weniger als sechs Wochenstunden selbstständig Unterricht erteilen, sind beratende Mitglieder der Konferenz.

Die Konferenz der Lehrkräfte tritt in der Regel sechsmal im Jahr auf Einladung der Schulleitung zusammen.

Die Konferenz der Lehrkräfte berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Sie entscheidet insbesondere über

  • die Grundsätze für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule
  • die Grundsätze der Stundenplangestaltung und der Aufsichtspläne
  • die Grundsätze für die Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie für die Koordinierung der Leistungsbeurteilung
  • die Grundsätze für die Auswertung von Arbeitsergebnissen der Schule einschließlich evaluierender Untersuchungen.

Die Lehrerkonferenz macht Vorschläge für die Verwendung von Stunden für den Förder-, Teilungs- und Wahlunterricht.

Die Regelungen zur Lehrerkonferenz sind detailliert in §§ 85ff. des Brandenburgischen Schulgesetzes festgeschrieben.

Elternkonferenz

Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule. Sie kann Versammlungen aller Eltern der Schule einberufen, um über wichtige schulische Angelegenheiten zu unterrichten und dazu eine Aussprache durchzuführen.

Die Elternkonferenz wird aus den Elternsprecherinnen und Elternsprechern aller Klassen gebildet. Sie wählen aus ihrer Mitte eine Schulelternsprecherin oder einen Schulelternsprecher und bis zu drei Vertreter/innen. Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule lädt die Elternkonferenz mindestens dreimal im Schuljahr ein.

Die Regelungen zur Elternkonferenz sind detailliert in § 82 des Brandenburgischen Schulgesetzes festgeschrieben.

Die Beschlüsse und Diskussionsinhalte der Elternkonferenz werden in Protokollen festgehalten. Sie können auch durch Anklicken der folgenden Links nachgelesen werden.

Konferenz der Schülerinnen und Schüler